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Verurteilter Neonazi schlägt obdachlose Frau zusammen

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Hannover. Vor etwa zwei Wochen soll der gewaltbereite Neonazi Patrick Illmer eine obdachlose Frau vor dem Friederikenstift zusammengeschlagen haben.

Patrick Illmer wurde Ende 2015 zu neun Monaten Haft verurteilt. Am 18. April bestätigte das Landgericht das Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 25. 11.2015 wegen Körperverletzung (wir berichteten). Zusammen mit Jan H. attackierte er mit Schlägen und Tritte in der Innenstadt einen People of Colour.

Der aus Sangerhausen stammende Neonazi wurde 2005 wegen Vergewaltigung zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. 2003, mit 22 Jahren, hatte er eine Krankenschwester gewürgt, missbraucht und versucht zu ertränken. Nach seiner Entlassung 2010 trat er der NPD bei und wurde von einem Funktionär der neonazistischen Partei betreut. Letztes Jahr war er Mitbegründer der extrem rechten „Aktionsgruppe Hannover“ und ist, mit seiner Freundin Laura B., führender Kader der Gruppierung. Mitglieder, u.a. Patrick Illmer, und aus dem Umfeld der „Aktionsgruppe“ stammende Personen sollen am 27.01. diesen Jahres eine Personengruppe, mit Quarzhandschuhen bewaffnet, angegriffen haben.

Trotz der Verurteilung läuft Patrick Illmer weiterhin frei herum und greift Menschen an: Und die Justiz schaut zu. Obwohl die Gerichte dem Neonazi keine günstige Sozialprognose ausstellten, musste er die Strafe bisher nicht antreten. Die Angriffe im Januar werden entpolitisiert: Es sei ein Konflikt zwischen zwei Trinker-Gruppen gewesen. Und eine Untersuchungshaft wurde nicht ausgestellt, wenngleich Zeug*innen Illmer bei dem Angriff vorm Friederikenstift beobachten und identifizieren konnten.

Hannover: Neonazi Patrick Illmer muss doch ins Gefängnis

Bereits Anfang des Jahres wurde der Neonazi Patrick Illmer wegen einer Körperverletzung zu neun Monaten Haft verurteilt. Die Revision gegen das Urteil wurde nun zurückgewiesen.

Nachdem das Mitglied der „Aktionsgruppe Hannover“ die Haftstrafe nach der ersten Verurteilung aufgrund von Überbesetzung in den Justizvollzugsanstalten nicht antreten musste, scheint er nun wohl doch für mehrere Monate ins Gefängnis zu müssen.

Aufgrund einer weiteren Tat, die nun mit einbezogen wurde, wurde die Haftstrafe außerdem um einen weiteren Monat verlängert. In ihrem Plädoyer sagte die Staatsanwältin, dass die neun Monate Haft, die das Amtsgericht geurteilt hatte, nach ihrer Auffassung noch sehr milde waren. Sie verurteilte die Tat in ihrer Ansprache außerdem als „verachtenswert“.