Politisches Urteil gegen einen Anti-G20-Demonstranten

In Hamburg wurde am Montag das erste Urteil gegen einen G20-Protestierenden gesprochen: Zwei Jahren und vier Monate. Das Strafmass geht deutlich über Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese forderte ein Jahr und neun Monate ohne Bewährung.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen zwei Flaschen auf Polizisten geworfen zu haben. Obgleich es widersprüchliche Aussagen zu den Haaren gab, zweifelte das Gericht jedoch nicht an der Identität des Täters.

Die Staatsanwaltschaft legte im Prozess, das Recht eines Angeklagten auf Aussageverweigerung negativ aus. Er habe gezeigt, dass er sowohl die deutsche Polizei als auch den deutschen Staat ablehne.

Dieses Urteil hat auch eine politische Dimension. Wenngleich der Richter bekundet: „Heute ist nicht der Tag um törichte Forderungen von Politikern nach möglichst hohen Strafen zu erfüllen“, passt das hohe Strafmass jedoch in die Strategie des Bundesinnenministers de Maizière, mit Repressionen gegen die radikale Linke vorzugehen.