Prozessauftakt gegen gewaltbereiten Neonazi. Dieser legt mit Einschränkungen ein Geständnis ab.
von Mikkel Hansen
Prozessauftakt gegen gewaltbereiten Neonazi. Dieser legt mit Einschränkungen ein Geständnis ab.
von Mikkel Hansen
Bereits Anfang des Jahres wurde der Neonazi Patrick Illmer wegen einer Körperverletzung zu neun Monaten Haft verurteilt. Die Revision gegen das Urteil wurde nun zurückgewiesen.
Nachdem das Mitglied der „Aktionsgruppe Hannover“ die Haftstrafe nach der ersten Verurteilung aufgrund von Überbesetzung in den Justizvollzugsanstalten nicht antreten musste, scheint er nun wohl doch für mehrere Monate ins Gefängnis zu müssen.
Aufgrund einer weiteren Tat, die nun mit einbezogen wurde, wurde die Haftstrafe außerdem um einen weiteren Monat verlängert. In ihrem Plädoyer sagte die Staatsanwältin, dass die neun Monate Haft, die das Amtsgericht geurteilt hatte, nach ihrer Auffassung noch sehr milde waren. Sie verurteilte die Tat in ihrer Ansprache außerdem als „verachtenswert“.
Am Freitag fand, vor dem Landgericht Hannover, der vierte Verhandlungstag im Prozess wegen des Brandanschlags auf ein zum Großteil von Geflüchteten bewohntes Wohnhaus in Salzhemmendorf statt.
Zuerst wurden zwei weitere Polizeibeamte als Zeugen gehört. Der Verteidiger von Sascha D. wollte von diesen erfahren, ob die Aussage von Sascha D. zur Festnahme der anderen beiden Beschuldigten geführt hat. Gegen Dennis L. ermittelte die Polizei allerdings schon lange vor der Vernehmung von Sascha D.. Da die Vernehmung von ebendiesen und die Festnahme von Dennis L. nahezu zeitgleich erfolgten scheint der Einfluss von D.’s Aussage nicht der entscheidende Faktor für die Festnahme gewesen zu sein.
Im Anschluss wurde ein Gutachter zum Alkoholkonsum der beiden Angeklagten Dennis L. und Sascha D. befragt – Saskia B. war während der Tat nicht alkoholisiert. Hierbei zeichnete er zwei komplett unterschiedliche Bilder. Obwohl die beiden Angeklagten eine ähnliche Menge Alkohol konsumiert hätten, kam der Gutachter zu unterschiedlichen Ergebnissen. „Ich sehe nicht, dass es zu einer deutlichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit gekommen ist“, sagte er zum Verhalten von Dennis L. Dafür habe der Angeklagte zu viele rationale Entscheidungen wie beispielsweise das Entsorgen der Handschuhe getroffen. Der Gutachter sagte weiterhin aus, dass Dennis L. zwar vom Alkohol enthemmt gewesen wäre, er, aber zu jedem Zeitpunkt in der Lage gewesen wäre die Aktion abzubrechen.
Ganz anders erfolgte die Aussage zum Angeklagten Sascha D. Hier machte der Gutachter eine schwache Persönlichkeit und den Beginn einer Alkoholabhängigkeit aus. Auch der Angeklagte selbst gab in der Haft an, dass er sich inzwischen selbst als alkoholsüchtig sehe. Bei Sascha D., der während der Tat im Auto saß und zusah, stellte der Gutachter deutliche Anzeichen für eine eingeschränkte Handlungsfähigkeit aufgrund des Alkoholkonsums fest.
Spektakulär wurde es noch als die Verteidigung von Dennis L. beantragte, den niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil als Zeugen vorzuladen. Dieser soll am Nachmittag nach der Tat „Um es klarzustellen! Das war versuchter Mord“ gesagt haben. Zu diesem Zeitpunkt sei laut Verteidigung allerdings nur wegen versuchter schwerer Brandstiftung ermittelt worden. Die Verteidigung möchte Weil zu einer möglichen politischen Einflussnahme auf die Ermittlungen befragen. Ob der Antrag angenommen wird scheint jedoch recht unwahrscheinlich.
Weiter geht es am Montag schon um 8 Uhr. Dann sollen auch schon die Plädoyers verlesen werden. Am Freitag will dann um 14 Uhr das Gericht das Urteil verkünden.