Zwangsräumung musste erneut abgebrochen werden. Obwohl kein direkter Protest möglich war, versammelten sich mehrere dutzend Unterstützer*innen in der Nähe. Ein Polizei-Großaufgebot hätte die Zwangsräumung durchsetzen sollen.
Auch der zweite Versuch eine Wohnung in Linden-Nord zu räumen schlug am Morgen fehl. Die Polizei hatte ein massives Aufgebot aufgefahren, um den angekündigten Protest zu verhindern und die Zwangsräumung zu vollstrecken. Dennoch konnte die Wohnung erneut nicht geräumt werden. Bereits im Dezember verhinderten Freund*innen, Nachbar*innen und Unterstützer*innen und ausstehende juristische Entscheidungen eine Räumung der Wohnung im Kötnerholzweg. Der Gerichtsvollzieher brach die Zwangsräumung aufgrund eines Formfehlers unter dem Beifall von ca. 70 anwesenden Aktivist*innen und Nachbar*innen ab.
Laut Anwalt besitzt eine weitere Person einen gültigen Mietvertrag für ein Zimmer in der Gemeinschaftswohnung. gegen diesen liegt aber kein Vollstreckungsbescheid vor, weshalb die gesamte Räumung unrechtmäßig gewesen wäre.
Der Vermieter ließ am Morgen den Strom in der Wohnung abstellen. Eine illegale Handlung. Eskalationsversuch seitens des Vermieters? Auf Anraten seines Anwalts wurde die illegale Aktion rückgängig gemacht.
Gegen 09.30 Uhr versammelten sich Menschen am Ort der Räumung, um den Mieter zu unterstützen. Der Protest konnte jedoch nicht unmittelbar vor der Haustür stattfinden, da die Straße schon frühzeitig von Polizeikräften abgesperrt wurde. Zusätzlich waren zahlreiche Einsatzfahrzeuge und und Polizeikräfte im gesamten Stadtviertel positioniert. Seit 8 Uhr morgens patrouillierten Einsatzkräfte der Polizei durch den Stadtteil. Auch eine im Anschluss an die abgebrochene Zwangsräumung durchgeführte Spontandemonstration wurde von der eingesetzten Hundertschaft mit einem Spalier begleitet.
Für das Netzwerk_Wohnraum für Alle zeigte sich wieder einmal, dass hier eine Unverhältnismäßigkeit der Mittel herrscht, wenn es darum geht, das Recht auf Privateigentum durchzusetzen. Nach geltendem Recht ist eine drohende Obdachlosigkeit kein Grund eine Räumung auszusetzen. Von der zuständigen Stelle Wohnraumerhaltende Hilfe des Sachgebiets Wohnversorgung der Stadtverwaltung ist keine Person ihrer Aufgabe nachgekommen, um sich der Probleme des Mieters anzunehmen. Stattdessen setzt die Stadt bei der Lösung sozialer Probleme auf die Anwendung stattlicher Gewalt.