Im Prozess gegen die drei Angeklagten aus Salzhemmendorf, die im September 2015 einen Molotowcocktail in eine Wohnung in der Geflüchtete wohnen geworfen haben, wurde heute vor dem Landgericht Hannover das Urteil gesprochen.
Die Angeklagten wurden wegen gemeinschaftlichem versuchten Mordes und gemeinschaftlicher schwerer Brandstiftung zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die beiden Angeklagten Dennis L. und Sascha D. wurden jeweils zu 8 und 7 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte Sasha D. soll außerdem nach anderthalb Jahren Haft eine Entziehungsanstalt besuchen. Die Angeklagte Saskia B., die als einzige in der besagten Nacht nicht alkoholisiert war und das Auto gefahren hat, wurde zu vier Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Aber auch die anderen Angeklagten waren trotz des Konsums von Alkohols nicht erheblich Steuerungsunfähig.
In der Urteilsverkündung sprach der Richter bei Dennis L. und Sascha D. von einer „Freundschaft die durch die Vorstellung der Existenz einer Herrenrasse und nationalsozialistischen Ansichten geprägt ist“. Beide sind eindeutig feststellbar ideologisch vom Nationalsozialismus überzeugt.
„Grundlage der Tat war der nationalsozialistische und rassistische Hass den alle drei Angeklagten teilen“, stellte der Richter in der Urteilsverkündung fest. „Wir haben keinen Zweifel, dass keiner der Angeklagten den Tod der Familie nicht billigend in Kauf genommen hat“, begründete der vorsitzende Richter die Verurteilung wegen versuchtem Mord. „Nach einem rassistischen und fremdenfeindlichen Motiv muss nicht gesucht werden – die Tat spricht für sich.“, stellte der Vorsitzende Richter besonders in Bezug auf die Angeklagte B. fest. Der Richter vergleicht die Tat mit den SA-Truppen im Nationalsozialismus, die loszogen und Geschäfte und Wohnungen in Brandt gesetzt hatten. Ferner ist die Tat laut Richter, mit Anschlägen des Ku-Klux-Klan vergleichbar.