Am fünften Verhandlungstag stellte die Verteidigung weitere Anträge. Die Rechtsanwälte forderten die Vernehmung zusätzlicher Zeug*innen und ein neues Sachverständigen-Gutachten über den Alkoholkonsum ihrer Mandanten, da der ausgesagte Gutachter befangen gewesen sei. Außerdem betonte der Rechtsanwalt von Dennis L. wiederholt, dass sein Mandant die Tat nicht aus rassistischen Motiven beging. Alle Anträge der Verteidigung, so auch Ministerpräsident Stephan Weil als Zeugen zu laden, hat das Gericht zurückgewiesen.
In der Wohnung auf der die Täter den Brandanschlag verübten, lebte eine Frau mit ihren drei Kindern. Seither leidet die Mutter unter schweren psychischen Folgen. „Vermutlich benötigt sie jahrelange Therapie“, schreibt die behandelnde Therapeutin im Gutachten.
Durch die gestellten Anträge und die Entscheidungen darüber verzögert sich das Verfahren. Der nächste Verhandlungstag ist wie geplant am 04.03. um 12.30 Uhr. An diesem Tag wird die Staatsanwalt und zwei Nebenkläger ihre Plädoyers abhalten. Drei Termine sind zusätzlich hinzugekommen. Die folgenden Verhandlungstage sind am:
14.3., 10 Uhr, Plädoyer Nebenkläger + Verteidiger Rautenstengel
16.3., 13 Uhr Plädoyer der übrigen Verteidigung
17.3., 14 Uhr Urteilsverkündung